OLG Brandenburg - Urteil vom 09.09.2005
4 U 183/04
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 5 § 18 Nr. 2 ; BGB § 150 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 24.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 279/02

Anspruch auf Mehrvergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B wegen veränderter Bedingungen der Bauausführung Auslegung einer Nachtragsvereinbarung

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.09.2005 - Aktenzeichen 4 U 183/04

DRsp Nr. 2005/17489

Anspruch auf Mehrvergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B wegen veränderter Bedingungen der Bauausführung Auslegung einer Nachtragsvereinbarung

1. Auslegung einer Nachtragsvereinbarung zu Bauausführungen als abschließende Vereinbarung über die Höhe der Mehrvergütungsforderung in Abgrenzung zum Vorbehalt der Mehrvergütung. 2. Wird in einer Urkunde für eine bestimmte Leistung eine bestimmte Vergütung vereinbart, so umfasst die Vollständigkeitsvermutung auch den abschließenden Charakter der getroffenen Vereinbarung.

Normenkette:

VOB/B § 2 Nr. 5 § 18 Nr. 2 ; BGB § 150 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten, der seit dem 01.01.2005 als eigenständiger Landesbetrieb organisiert ist, auf restliche Werklohnzahlung für Straßenbauarbeiten an der Ortsdurchfahrt ... in Anspruch, die in den Jahren 1998/1999 durchgeführt worden sind. Gegenstand der Klageforderung sind allein die Werklohnzahlungen für das Los 1; wegen der weiteren Lose, die in Bezug auf das Los 2 allein durch die Stadt ... bzw. in Bezug auf die Lose 3 und 4 durch die Stadt ... und den Beklagten gesondert beauftragt wurden, sind am Landgericht Potsdam gesonderte Verfahren anhängig.