OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.2000
9 U 97/00
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1629 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 364

Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verzug mit Rentenzahlungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2000 - Aktenzeichen 9 U 97/00

DRsp Nr. 2001/15172

Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verzug mit Rentenzahlungen

»Der Gläubiger, der den Verzug mit drei aufeinanderfolgenden Rentenzahlungen abwartet und diesen zum Anlaß nimmt, die vertraglich vorgesehene Rückübertragung eines Grundstücks zu verlangen, kann treuwidrig handeln, wenn er den Schuldner auf die Gefahr der Rückübertragung nicht rechtzeitig aufmerksam macht. Treuwidriges Verhalten ist anzunehmen, wenn der Schuldner fahrlässig in Verzug gekommen ist, sein Versehen unverzüglich korrigiert hat, der Verzug für den Gläubiger folgenlos geblieben ist und der Schuldner bei Rückübertragung gravierende Nachteile in Kauf nehmen müßte.«

Normenkette:

BGB § 242 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1629 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 364