LAG Hamm - Urteil vom 08.08.2006
12 Sa 652/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 1 Ca 2113/05 - 23.02.2006,

Anspruch auf Vergütungsdifferenz bei vom Arbeitsvertrag abweichender Tätigkeit - Maßgeblichkeit des übereinstimmenden Willens der Vertragschließenden

LAG Hamm, Urteil vom 08.08.2006 - Aktenzeichen 12 Sa 652/06

DRsp Nr. 2007/969

Anspruch auf Vergütungsdifferenz bei vom Arbeitsvertrag abweichender Tätigkeit - Maßgeblichkeit des übereinstimmenden Willens der Vertragschließenden

1. Bei der Auslegung von Verträgen geht ein übereinstimmender Wille der Parteien (Beschäftigung als Betreuungsstellenleiter) dem Wortlaut des Vertrages (Kundenbetreuer) und jeder anderweitigen Interpretation vor; er setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch. 2. Maßgeblich für die Auslegung ist neben dem vorvertraglichen insbesondere das Verhalten der Arbeitgeberin nach Vertragsschluss, das für den tatsächlichen Vertragswillen der Parteien und damit für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten von Bedeutung sein kann.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 ; ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers.