OLG Celle - Urteil vom 03.04.2007
16 U 267/06
Normen:
BGB § 642 ; VOB/B § 2 Nr. 5 § 6 Nr. 6 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1583
BauR 2007, 1583
MDR 2007, 1127
MDR 2007, 1127
OLGReport-Celle 2007, 434
OLGReport-Celle 2007, 434
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 169/06

Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrkosten durch die längere Aufstellung eines Baugerüsts

OLG Celle, Urteil vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 16 U 267/06

DRsp Nr. 2008/22228

Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrkosten durch die längere Aufstellung eines Baugerüsts

»1. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Ersatz der Kosten eines Baugerüsts für die über die vertragliche Laufzeit hinausreichende Aufstellung hinaus richten sich allein nach Mietrecht.2. Verlangt der Auftraggeber über die vertragliche Laufzeit hinaus eine weitere Vorhaltung des Gerüstes, steht dem Auftragnehmer ein Kündigungsrecht recht zu. Unterlässt der Auftragnehmer die Kündigung, stehen ihm keine Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.«

Normenkette:

BGB § 642 ; VOB/B § 2 Nr. 5 § 6 Nr. 6 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten um Mehrkosten/Schadensersatz für über die vertragliche Laufzeit hinausreichende Aufstellung eines Baugerüsts am Bauvorhaben der Beklagten in H.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das LGU verwiesen, das die Klage abgewiesen hat.