Der Kläger macht als Verwalter im Konkurse über das Vermögen der H. W. GmbH eine unstreitige Restwerklohnforderung aus Tiefbauarbeiten gegen die Beklagte als Bestellerin geltend. Die Gemeinschuldnerin hatte die zugrundeliegenden Arbeiten vor Konkurseröffnung vollständig ausgeführt. Mängel sind daran bisher nicht aufgetreten. Ein Sicherheitseinbehalt für den Gewährleistungsfall war vertraglich nicht vereinbart worden. Die Beklagte meint, sie könne gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|