OLG Oldenburg - Schluß-Urteil vom 19.08.1992
2 U 229/91
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 6 ;
Fundstellen:
BauR 1993, 228
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 12.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2503/91

Anspruch des Werkunternehmers auf zusätzliche Vergütung wegen der Entsorgung

OLG Oldenburg, Schluß-Urteil vom 19.08.1992 - Aktenzeichen 2 U 229/91

DRsp Nr. 1998/3334

Anspruch des Werkunternehmers auf zusätzliche Vergütung wegen der Entsorgung

Anspruch des Werkunternehmers auf zusätzliche Vergütung wegen der Entsorgung unversehrter Asbestplatten.

Normenkette:

VOB/B § 2 Nr. 6 ;

Soweit über die Berufung nach teilweiser Zurückweisung durch Teilurteil vom 3. Juni 1992 und teilweiser Berufungsrücknahme noch zu entscheiden ist, hat sie dem Grunde nach im erkannten Umfang Erfolg.

Soweit sie darüber hinausgeht, bleibt sie erfolglos.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Entsorgung der unbeschädigten Asbestplatten. Die Höhe des bis zum Höchstbetrag von 55.613,29 DM schlüssigen bzw. beweiserheblichen Vergütungsanspruchs im einzelnen ist im Betragsverfahren vom Landgericht, an das die Sache nach § 535 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zurückverwiesen wird, festzustellen.