Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 26.04.2017, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger noch ein Anspruch auf die Abgeltung von Gut-Tagen und Urlaubsabgeltung aus dem vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnis zusteht.
Der Kläger war bei der Beklagten in der Zeit vom 11.01.2016 bis zum 31.05.2016 als Hoteldirektor mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 3.500,00 €, beschäftigt. Als Stundenlohn wurden dabei 20,23 € brutto zugrunde gelegt. Das Arbeitsverhältnis wurde innerhalb der Probezeit durch Kündigung der Beklagten vom 02.05.16 (Bl. 8 d. A.) ordentlich zum 31.05.2016 beendet; hinsichtlich des Inhalts des Kündigungsschreibens wird auf Bl. 8 d. A. Bezug genommen.
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