LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.04.2018
3 Sa 266/17
Normen:
BGB § 612 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1859/16

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Vergütung von Überstunden

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 266/17

DRsp Nr. 2018/16569

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Vergütung von Überstunden

Von einem Arbeitnehmer geleistete Überstunden sind zu vergüten, wenn der Arbeitgeber diese in Kenntnis der Überstundenleistungen hin nimmt und keine Vorkehrungen trifft, um die Leistung von Überstunden in Zukunft zu unterbinden.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 26.04.2017, Az.: 3 Ca 1859/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger noch ein Anspruch auf die Abgeltung von Gut-Tagen und Urlaubsabgeltung aus dem vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnis zusteht.

Der Kläger war bei der Beklagten in der Zeit vom 11.01.2016 bis zum 31.05.2016 als Hoteldirektor mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 3.500,00 €, beschäftigt. Als Stundenlohn wurden dabei 20,23 € brutto zugrunde gelegt. Das Arbeitsverhältnis wurde innerhalb der Probezeit durch Kündigung der Beklagten vom 02.05.16 (Bl. 8 d. A.) ordentlich zum 31.05.2016 beendet; hinsichtlich des Inhalts des Kündigungsschreibens wird auf Bl. 8 d. A. Bezug genommen.

1. 2.