BGH - Urteil vom 12.07.1984
VII ZR 111/83
Normen:
BGB § 276 ; VOB/A § 26;
Fundstellen:
BauR 1984, 549
ZfBR 1984, 225

Anspruch eines Bieters auf Erstattung der Angebotskosten bei Mängeln des Vergabeverfahrens

BGH, Urteil vom 12.07.1984 - Aktenzeichen VII ZR 111/83

DRsp Nr. 1997/3098

Anspruch eines Bieters auf Erstattung der Angebotskosten bei Mängeln des Vergabeverfahrens

Nicht ordnungsgemäße Durchführug eines Ausschreibungsverfahrens (hier: Errichtung einer Sport- und Schwimmhalle): Haftungsfragen - Schadensersatzanspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen

Normenkette:

BGB § 276 ; VOB/A § 26;

Tatbestand:

Die beiden Klägerinnen beteiligten sich neben weiteren Firmen an einer beschränkten Ausschreibung der Beklagten. Gegenstand dieser Ausschreibung war die Errichtung einer Sport- und Schwimmhalle. Bei der Eröffnung lagen sieben Angebote vor. Billigster Bieter war die Klägerin zu 1), während die Klägerin zu 2) an vierter Stelle lag. Die drittbilligste Bieterin bot in einem Begleitschreiben als Variante ein Wellenbad an, "bat" dabei aber u.a. um eine Herabsetzung der Gewährleistungspflicht (die nach der Ausschreibung fünf Jahre betragen sollte) auf zwei Jahre. Die Beklagte nahm das Alternativangebot an.