OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.12.2012
9 C 10741/12.OVG
Normen:
FlurbG § 44 Abs. 3 S. 3;

Anspruch eines Teilnehmers auf ordnungsgemäße Erschließung eines Nachbargrundstücks aus § 44 Abs. 3 S: 3 FlurbG

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen 9 C 10741/12.OVG

DRsp Nr. 2013/1542

Anspruch eines Teilnehmers auf ordnungsgemäße Erschließung eines Nachbargrundstücks aus § 44 Abs. 3 S: 3 FlurbG

1. Zum Anspruch eines Teilnehmers auf ordnungsgemäße Erschließung eines Nachbargrundstücks aus § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG.2. Bei der Abwägung von Erschließungsalternativen im Rahmen der Abfindungsgestaltung ist die Vorbelastung durch einen vorhandenen Notweg zu berücksichtigen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2), aber mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die diese selbst trägt.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FlurbG § 44 Abs. 3 S. 3;

Tatbestand

Der Kläger begehrt eine Änderung des Flurbereinigungsplanes K.