OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 25.05.2000
16 U 103/98
Normen:
BGB §§ 648, 242 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 129

Anspruch gegen Eheleute als Miteigentümer, von denen nur einer Vertragspartner ist

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 16 U 103/98

DRsp Nr. 2001/4997

Anspruch gegen Eheleute als Miteigentümer, von denen nur einer Vertragspartner ist

Sind Eheleute als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen, so ist der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen beide auch dann begründet, wenn nur einer von ihnen Vertragspartner des Werkvertrages ist, die Werkleistungen aber dem anderen zugute kommen.

Normenkette:

BGB §§ 648, 242 ;
Fundstellen
BauR 2001, 129