OLG Hamm - Urteil vom 25.10.2005
24 U 39/05
Normen:
VOB/A § 10 § 19 Nr. 2 § 21 § 25 § 26 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2006, 105
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 04.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 38/01

Ansprüche auf Schadensersatzanspruch aus c.i.c. bei einer öffentlichen Ausschreibung

OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 24 U 39/05

DRsp Nr. 2006/21345

Ansprüche auf Schadensersatzanspruch aus c.i.c. bei einer öffentlichen Ausschreibung

Bei einer öffentlichen Ausschreibung zwischen dem Ausschreibenden einerseits und einem interessierten Bieter andererseits wird spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet. Bei Verletzung dieses Vertrauensverhältnisses durch den Ausschreibenden können nach den Grundsätzen einer Haftung für Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.) Schadensersatzansprüche des interessierten Bieters nach vertragsrechtlichen Grundsätzen entstehen.

Normenkette:

VOB/A § 10 § 19 Nr. 2 § 21 § 25 § 26 ;

Entscheidungsgründe:

I.