Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt - 10. Zivilkammer - vom 22.07.2015, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat das klagende Land zu tragen, es ist von den Gerichtskosten befreit.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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