1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 11. August 2017 -
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Kläger nahmen den Beklagten aus Werkvertrag auf Zahlung von ursprünglich 17.788,52 € Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung in Anspruch. Ferner begehrten sie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Nachdem sie die Arbeiten zur - nach ihrem Vorbringen - Beseitigung der Mängel der Werkleistung des Beklagten und Fertigstellung haben durchführen lassen, stützen sie die auf nunmehr 9.763,36 € bezifferte Klageforderung auf § 634 Nr. 2 BGB, hilfsweise auf die §§ 280, 281 BGB. Hinsichtlich der überschießenden Klageforderung erklärten die Kläger ihre Klage in der Hauptsache für erledigt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|