Ansprüche des Entleihers bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
BGH, vom 08.11.1979 - Aktenzeichen VII ZR 237/78
DRsp Nr. 1996/14523
Ansprüche des Entleihers bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Wer Dritten unerlaubt Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überläßt, kann aus ungerechtfertigter Bereicherung vom Entleiher zwar nicht Wertersatz für die von dem Arbeitnehmer geleisteten Dienste, wohl aber Herausgabe dessen verlangen, was der Entleiher erspart hat, weil nicht er - der Entleiher -, sondern der Verleiher die Leiharbeitnehmer entlohnt hat.