LG Bremen - Urteil vom 22.05.2012
3 O 1040/10
Normen:
BGB § 1057;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2012, 514
BtPrax 2012, 170-171
ZAP EN-Nr. 674/2012
FamRZ 2012, 1746

Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Betreuer wegen Verschlechterung der mit einem zugunsten des Betreuten bestellten Nießbrauchsrecht belasteten Immobilie

LG Bremen, Urteil vom 22.05.2012 - Aktenzeichen 3 O 1040/10

DRsp Nr. 2013/10472

Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Betreuer wegen Verschlechterung der mit einem zugunsten des Betreuten bestellten Nießbrauchsrecht belasteten Immobilie

Es stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 GKG dar, wenn die vor Änderung des Geschäftsverteilungsplans zuständigen Richter auf der Grundlage einer vertretbaren Rechtsauffassung Beweis über danach entscheidungserhebliche Tatsachen erheben und es aufgrund einer abweichenden Rechtsauffassung des nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans zuständigen Richters für die Entscheidung auf das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht ankommt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1057;

Tatbestand

Der Kläger macht Schadensersatz wegen Beschädigung seines Hausgrundstücks gegen den Beklagten geltend.

1. 2.