KG - Urteil vom 06.12.2002
25 U 106/02
Normen:
BGB § 119 Abs. 2 § 446 (a.F.) § 462 (a.F.) § 467 (a.F.) ;
Fundstellen:
KGReport 2003, 200
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 267/01

Ansprüche des Käufers bei Abweichung der Fläche eines zu Bauzwecken erworbenen Grundstücks

KG, Urteil vom 06.12.2002 - Aktenzeichen 25 U 106/02

DRsp Nr. 2005/7086

Ansprüche des Käufers bei Abweichung der Fläche eines zu Bauzwecken erworbenen Grundstücks

Haben die Parteien in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass für den Fall, dass sich aufgrund der vereinbarten Vermessung ein Mindermaß der angenommenen Fläche mehr als 10 Quadratmeter ergibt, das Mindermaß unter Zugrundelegung eines vorläufigen Quadratmeterpreises durch direkte Nach- bzw. Rückzahlungen in vollem Umfang auszugleichen, so folgt hieraus ein vertraglicher Minderungsanspruch.

Normenkette:

BGB § 119 Abs. 2 § 446 (a.F.) § 462 (a.F.) § 467 (a.F.) ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 267/01
Fundstellen
KGReport 2003, 200