Ansprüche des Subunternehmers gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers
BGH, Urteil vom 15.04.2004 - Aktenzeichen VII ZR 212/03
DRsp Nr. 2004/7830
Ansprüche des Subunternehmers gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers
»Ein Unternehmer, der unter umfassender Regelung seines Werklohns von einem Generalunternehmer mit Bauleistungen beauftragt wird, hat gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers, dem die Bauleistungen zugute kommen, keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag.«