Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Mitte 1999 zusammengebrochenen D. GmbH. Die Schuldnerin hatte seit 1991 die Errichtung eines Einkaufszentrums im Gebiet der beklagten Gemeinde geplant. Parallel dazu plante auch eine Konkurrentin ein derartiges Zentrum auf einem nahe gelegenen Grundstück. Da aus Gründen der Raumordnung nur eines der beiden Projekte verwirklicht werden konnte, entschied sich die Stadtverordnetenversammlung der Beklagten am 13. April 1992 mit 17 zu 7 Stimmen zugunsten des Projekts der Schuldnerin.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|