Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21. September 2017, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 4. Mai 2018.
Das Landgericht hat die Beklagte ohne Rechtsfehler antragsgemäß verurteilt. Zu den Berufungsangriffen im Einzelnen:
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