OLG München - Urteil vom 11.12.1997
29 U 3919/97
Normen:
UrhG § 97 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZUM-RD 1998, 87
OLGReport-München 1998, 274
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 14735/96

Ansprüche eines Architekten wegen Änderungen des Entwurfs für einen Kirchenbau

OLG München, Urteil vom 11.12.1997 - Aktenzeichen 29 U 3919/97

DRsp Nr. 2005/14036

Ansprüche eines Architekten wegen Änderungen des Entwurfs für einen Kirchenbau

»Ansprüche des Architekten eines Kirchenbaus gegen die zuständige Kirchenstiftung wegen der Entfernung und Zerstörung farbiger Glasfenster, die auf die erneute Anbringung farbiger Glasfenster gerichtet sind, welche der ursprünglichen Gestaltung "nachempfunden" seien, scheitern daran, dass im Rahmen des als Schadensersatzanspruch anzusehenden Begehrens nicht geklärt werden kann, ob die "nachempfundene" Fenstergestaltung das ursprüngliche Werk jedenfalls in seinem künstlerischen Gesamtausdruck unverändert wiedergibt.«

Normenkette:

UrhG § 97 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 14735/96
Fundstellen
ZUM-RD 1998, 87
OLGReport-München 1998, 274