Der Kläger war für die Beklagte als freier Mitarbeiter ("Projektingenieur für Meß- und Regelungstechnik") tätig. Als Entgelt wurden ihm Tagespauschalen zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt, teils mit teils ohne gesonderten Spesenersatz.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|