Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.04.2008 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.166,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.09.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz (einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens) tragen die Klägerin 80 % und die Beklagte 20 %.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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