BGH - Urteil vom 29.09.2000
V ZR 91/99
Normen:
SachenRBerG § 7 Abs. 2 Nr. 7 lit. b;
Fundstellen:
VIZ 2001, 41
WM 2000, 2512
Vorinstanzen:
OLG Naumburg,
LG Halle,

Ansprüche wegen Bebauung eines Grundstücks durch den Nichteigentümer zu Zeiten der ehemaligen DDR

BGH, Urteil vom 29.09.2000 - Aktenzeichen V ZR 91/99

DRsp Nr. 2000/9869

Ansprüche wegen Bebauung eines Grundstücks durch den Nichteigentümer zu Zeiten der ehemaligen DDR

»Die Bebauung eines Grundstücks durch eine Genossenschaft auf vertraglicher Grundlage kann nur dann zu einem Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz führen, wenn die Absicherung der Investition über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus nach den Rechtsvorschriften der DDR im Augenblick der Bebauung vorgeschrieben und möglich war.«

Normenkette:

SachenRBerG § 7 Abs. 2 Nr. 7 lit. b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Berechtigung der Klägerin nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Durch Vertrag vom 14. Januar 1964 verpachtete die Rechtsvorgängerin der Beklagten, H. T., der Produktionsgenossenschaft des Dachdecker- und Ofensetzerhandwerks Q. (im folgenden: PGH) eine Teilfläche von 2.600 qm zweier aneinander grenzender Grundstücke in Q.. Durch Verträge vom 20. Februar 1968 und 24. September 1971 wurde die Pachtfläche auf schließlich 10.039 qm erweitert. Die Dauer des Pachtverhältnisses war bis zum 31. Dezember 2001 vereinbart. Die Verträge gestatteten der Pächterin die Errichtung massiver Gebäude auf den Grundstücken. Zwischen 1964 und 1971 errichtete sie auf ihnen gemäß genehmigter Planung aus eigenen Mitteln fünf oder sechs Gebäude und legte auf einem der Grundstücke einen Kfz-Waschplatz an.