Antrag auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
LG Dortmund, Beschluß vom 10.12.1999 - Aktenzeichen 2 OH 11/99
DRsp Nr. 2001/14139
Antrag auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
In einem selbständigen Beweisverfahren ist der Antrag des Antragsgegners auf Ergänzung eines schriftlichen Gutachtens in der Regel binnen Monatsfrist zu stellen. Ein nach zwei Monaten gestellter Antrag ist verspätet.