BVerwG - Beschluss vom 12.02.2018
1 WDS-VR 12.17
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; VwGO § 123; GVG § 17a; GKG § 4;

Antrag eines unterlegenen Bewerbers auf Untersagung der Beförderung des ausgewählten Bewerbers im Wege der einstweiligen Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis in einem Konkurrentenstreit nach der Wehrbeschwerdeordnung um die Besetzung eines höherwertigen militärischen Dienstpostens

BVerwG, Beschluss vom 12.02.2018 - Aktenzeichen 1 WDS-VR 12.17

DRsp Nr. 2018/14351

Antrag eines unterlegenen Bewerbers auf Untersagung der Beförderung des ausgewählten Bewerbers im Wege der einstweiligen Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis in einem Konkurrentenstreit nach der Wehrbeschwerdeordnung um die Besetzung eines höherwertigen militärischen Dienstpostens

In einem Konkurrentenstreit nach der Wehrbeschwerdeordnung um die Besetzung eines höherwertigen militärischen Dienstpostens besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag des unterlegenen Bewerbers, eine Beförderung des ausgewählten Bewerbers im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen.

Tenor

Der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, es zu unterlassen, die Beigeladene bis zu dem Abschluss des (truppendienstlichen) Wehrbeschwerdeverfahrens wegen der Besetzung des Dienstpostens Leitender Arzt ... beim Bundeswehrkrankenhaus ... und einer erneuten Auswahlentscheidung zu befördern und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 einzuweisen, wird abgelehnt.

Die der Beigeladenen im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, einschließlich des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht ..., erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden dem Bund auferlegt.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; VwGO § 123; GVG § 17a; GKG § 4;

Gründe

I