Der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, es zu unterlassen, die Beigeladene bis zu dem Abschluss des (truppendienstlichen) Wehrbeschwerdeverfahrens wegen der Besetzung des Dienstpostens Leitender Arzt ... beim Bundeswehrkrankenhaus ... und einer erneuten Auswahlentscheidung zu befördern und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 einzuweisen, wird abgelehnt.
Die der Beigeladenen im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, einschließlich des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht ..., erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden dem Bund auferlegt.
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