OLG Dresden - Beschluß vom 14.04.2000
W Verg 1/00
Normen:
VOB/A §§ 8, 18 Nr. 2, 22 Nr. 6; GWB §§ 97, 107 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1591
OLGReport-Dresden 2000, 333

Antragsbefugnis eines Mitbieters; Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Rechtsverletzung des Bieters)

OLG Dresden, Beschluß vom 14.04.2000 - Aktenzeichen W Verg 1/00

DRsp Nr. 2001/3325

Antragsbefugnis eines Mitbieters; Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Rechtsverletzung des Bieters)

»1. Der von der Vergabekammer beigeladene Mitbieter kann die auf Antrag des ebenfalls zum Bieterkreis gehörenden Antragstellers ergangene Anordnung der Vergabekammer, das Vergabeverfahren aufzuheben, anfechten, soweit er die in der Anordnung liegende Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. 2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz der §§ 97 Abs. 2 GWB, 8 Nr. 1 S.1 VOB/A ist verletzt, wenn die Vergabestelle zunächst entgegen § 18 Nr. 2 VOB/A als Termin der Angebotsabgabe einen vor dem Eröffnungstermin liegenden Tag benannt hat, dann aber die Angebotsfrist bis zum Eröffnungstermin verlängert, ohne alle Bieter hiervon zu informieren.