1. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.
Das Normenkontrollgericht hat den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 118a "Kommunale Entlastungsstraße Holzkirchen-Nord, Bauabschnitt 02" des Antragsgegners mit einer doppelten Begründung abgelehnt. Der Antrag sei zum einen unzulässig, weil der Antragsteller nicht antragsbefugt sei. Der Antrag sei zum anderen unbegründet, da der Bebauungsplan nicht an Mängeln leide, die zu seiner Unwirksamkeit führten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|