OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2005 - Aktenzeichen VII-Verg 78/04
DRsp Nr. 2006/9734
Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren
» 1. Für den Primärrechtsschutz ist nicht in jedem Fall die formale Bieter- oder Bewerbereigenschaft erforderlich.2. Nach Vertragsschluss kann der nationale Rechtsschutz auf Schadensersatz begrenzt werden.3. § 13VgV gilt auch im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter hinsichtlich der übrigen Bieter aus einem vorangegangenen - aufgehobenen - offenen Verfahren.«