BVerwG - Beschluß vom 28.10.1974
IV B 131.74
Normen:
BBauG § 19 ABs. 4 S. 3;
Fundstellen:
BRS 28 Nr. 105
Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 31

Antragswiederholung im Bodenverkehrsverfahren

BVerwG, Beschluß vom 28.10.1974 - Aktenzeichen IV B 131.74

DRsp Nr. 2009/19942

Antragswiederholung im Bodenverkehrsverfahren

Im Bodenverkehrsverfahren ist die Rücknahme eines Genehmigungsantrages grundsätzlich zulässig; ein erneuter Antrag löst erneut die Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG aus.

Normenkette:

BBauG § 19 ABs. 4 S. 3;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision sind nicht erfüllt. Die Rechtssache hat entgegen dem Beschwerdevorbringen keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); das angefochtene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. a.a.O. Nr. 2).