BayObLG - Beschluss vom 09.07.2003
Verg 7/03
Normen:
BayRDG Art. 19 Abs. 1 Art. 24 ; GWB § 99 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 2003 Nr. 29
Vorinstanzen:
Vergabekammer Nordbayern - 320.VK-3194-09/03 - 22.04.03,

Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003 - Aktenzeichen Verg 7/03

DRsp Nr. 2003/10872

Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

»Zum Vorliegen einer Dienstleistungskonzession, wenn die Durchführung der Leistungen mit keinem oder nur geringem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist (hier: Beauftragung mit Leistungen der Notfallrettung nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz; im Anschluss an BayObLGZ 2003 Nr. 22).«

Normenkette:

BayRDG Art. 19 Abs. 1 Art. 24 ; GWB § 99 ;

Gründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die vom Antragsgegner beabsichtigte Beauftragung einer Organisation mit Leistungen der Notfallrettung nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) unterfällt als Dienstleistungskonzession nicht dem Vergaberecht.