Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. November 2017 werden zurückgewiesen.
Antragsgegnerin und Beigeladene zu 2 tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte sowie jeweils ihre außergerichtlichen Kosten. Der Beigeladene zu 1 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
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