Ebenso OLG Köln, OLGZ 1974, 8.
Für die Honorarvereinbarung nach § 4 HOAI reicht das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht aus, da die erforderliche Schriftform (beiderseitige Unterschrift auf der Vertragsurkunde) nicht gewahrt ist.
In einem Architektenvertrag kann die
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