Die Beschwerden der Beklagten und des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 2016 werden zurückgewiesen.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/2, ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils selbst.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 45 000 € festgesetzt.
Die allein auf den Zulassungsgrund nach §
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