ArbG Wesel, vom 31.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1670/96
Arbeitsentgelt: Fahrkosten- und Mehraufwandsabgeltung nach BRTV-Bau - Begriff des Betriebes
LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1997 - Aktenzeichen 8 Sa 1788/96
DRsp Nr. 2002/8512
Arbeitsentgelt: Fahrkosten- und Mehraufwandsabgeltung nach BRTV-Bau - Begriff des Betriebes
Eine Baustelle, die auf dem Betriebsgelände des Kunden nur für die Zeit eingerichtet ist, in der der Arbeitgeber Aufträge von diesem Kunden erhält, stellt keinen Betrieb i.S. des Abschnitts V des Tarifvertrages für das Isoliergewerbe dar, so dass der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Arbeitsstelle außerhalb des Betriebes arbeitet und hierfür Fahrtkosten- und Mehraufwandsabgeltung erhält. Für den Betriebsbegriff ist auf § 7 Ziff 2.2 BRTV-Bau zurückzugreifen.