ArbG Bonn, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1715/06
Arbeitsrechtsweg bei unerlaubter Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nachvertraglicher Fürsorgepflicht auf Unterlassung geschäftsschädigender Behauptungen
LAG Köln, Beschluss vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 4 Ta 410/06
DRsp Nr. 2007/985
Arbeitsrechtsweg bei unerlaubter Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nachvertraglicher Fürsorgepflicht auf Unterlassung geschäftsschädigender Behauptungen
»Zum Begriff des "Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis".«
Normenkette:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 c, d ;
Gründe:
Das Arbeitsgericht ist sowohl nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 d als auch nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 cArbGG zuständig.
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