LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.1996 12 Sa 1313/95
Normen:
BRTV-Bau § 7 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 24.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1901/95
Arbeitsstätte: Begriff des Betriebs i.S. des BRTV-Bau
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1996 - Aktenzeichen 12 Sa 1313/95
DRsp Nr. 2002/8632
Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau
1.. Für die Annahme eines "Betriebes" i.S. von § 7 Nr. 2.2 RTV-Gerüstbau ist nicht Voraussetzung, daß in der Betriebsstelle die Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen werden und die Einstellung des Arbeiters von einem zur Einstellung befugten Mitarbeiter der Betriebsstelle vorgenommen ist (entgegen BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 4 AZR 78/82 = BAGE 38, 327 = AP Nr. 38 zu § 1TVG Tarifverträge Bau).2. Vielmehr ist erforderlich und ausreichend, daß es sich um eine ortsfeste und für eine gewisse Dauer, regelmäßig für unbestimmte Zeit eingerichtete Arbeitsstätte handelt, die über Betriebsmittel, Betriebsräume und einen Leiter mit der Befugnis zu selbständigem Handeln in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten verfügt.
Normenkette:
BRTV-Bau § 7 ; TVG § 1 ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.