LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.1996
12 Sa 1313/95
Normen:
BRTV-Bau § 7 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 24.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1901/95

Arbeitsstätte: Begriff des Betriebs i.S. des BRTV-Bau

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1996 - Aktenzeichen 12 Sa 1313/95

DRsp Nr. 2002/8632

Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau

1.. Für die Annahme eines "Betriebes" i.S. von § 7 Nr. 2.2 RTV-Gerüstbau ist nicht Voraussetzung, daß in der Betriebsstelle die Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen werden und die Einstellung des Arbeiters von einem zur Einstellung befugten Mitarbeiter der Betriebsstelle vorgenommen ist (entgegen BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 4 AZR 78/82 = BAGE 38, 327 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau). 2. Vielmehr ist erforderlich und ausreichend, daß es sich um eine ortsfeste und für eine gewisse Dauer, regelmäßig für unbestimmte Zeit eingerichtete Arbeitsstätte handelt, die über Betriebsmittel, Betriebsräume und einen Leiter mit der Befugnis zu selbständigem Handeln in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten verfügt.

Normenkette:

BRTV-Bau § 7 ; TVG § 1 ;