LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.03.2018
2 Sa 297/15
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 611a; BGB 613a Abs. 1 S. 1-2; BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 01.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1470/14

Arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Arbeitgeberin zur Umsetzung eines Antrags der Arbeitnehmerin zur Beitragsfreistellung der betrieblichen Altersversorgung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.03.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 297/15

DRsp Nr. 2018/8958

Arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Arbeitgeberin zur Umsetzung eines Antrags der Arbeitnehmerin zur Beitragsfreistellung der betrieblichen Altersversorgung

Für den Arbeitgeber besteht eine vertragliche Nebenpflicht, einen Antrag des Arbeitnehmers, die betriebliche Altersversorgung beitragsfrei zu stellen, ggü. dem Träger der betrieblichen Altersversorgung umzusetzen, wenn dies für den Arbeitgeber nicht mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 01.04.2015 - 5 Ca 1470/14 - teilweise hinsichtlich der Anträge zu 3. und 4. aus dem Schriftsatz vom 17.12.2014 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.715,48 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.268,61 EUR seit dem 19.11.2015 auf weitere 446,87 EUR seit dem 11.11.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klagerweiterung im Antrag zu 5. aus der Berufungsbegründung abgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 01.04.2015 - 5 Ca 1470/14 - einschließlich der Klagänderungen in den Anträgen zu 1. bis 4. der Berufungsbegründung zurückgewiesen.