OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.04.1999
3 A 954/94
Normen:
BauGB § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 132 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2000, 824

Artzuschlag wegen überwiegend gewerblicher Nutzung)

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen 3 A 954/94

DRsp Nr. 2001/5080

"Artzuschlag" wegen überwiegend gewerblicher Nutzung)

»1. Zur Auferlegung eines Artzuschlags wegen "überwiegend gewerblicher Nutzung" des Grundstücks durch einen lediglich Bestandsschutz genießenden Gewerbebetrieb bei einer auf die tatsächliche Nutzung abstellenden Erschließungsbeitragssatzung mit kombiniertem Grundstücksflächen/Vollgeschoß-Maßstab. 2. Die Feststellung einer "überwiegend gewerblichen Nutzung" erfordert eine Gegenüberstellung (Bilanzierung) der (Teil-)Flächen mit gewerblicher Nutzung im Verhältnis zu jeder anderen verwirklichten, beitragsrechtlich relevanten, nichtgewerblichen Nutzung.