Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids des Landratsamts Landshut vom 2. April 2004 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 8. November 2004, mit dem der Beigeladenen die baurechtliche Genehmigung für die Vornahme von Auffüllungen und die Errichtung eines Brennelementbehälterlagers zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb der Kernkraftwerke Isar 1 und Isar 2 (Standort-Zwischenlager) auf dem Grundstück FlNr. 271/24 der Gemarkung Niederaichbach erteilt wurde. Bereits vor Erteilung dieser Baugenehmigung hatte die Beigeladene mit Bescheid des Bundesamts für Strahlenschutz (ab hier: BfS) vom 22. September 2003 eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Niederaichbach erhalten. Rechtsbehelfe gegen diese atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung hat die Antragstellerin nicht erhoben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|