OVG Niedersachsen - Urteil vom 14.04.2004
1 LB 340/02
Normen:
BauGB § 144 ; NdsBauO § 74 Abs. 1 ; NdsBauO § 75 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 391

Aufbaugesetz; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Durchführungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Schlusspunkttheorie

OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2004 - Aktenzeichen 1 LB 340/02

DRsp Nr. 2008/985

Aufbaugesetz; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Durchführungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Schlusspunkttheorie

»Die Baugenehmigungsbehörde darf sanierungsrechtliche Belange bei der Beantwortung einer auf das Bauplanungsrecht beschränkten Bauvoranfrage nicht von sich aus einbeziehen und von ihrer Beurteilung die Erteilung des erstrebten Bauvorbescheides abhängig machen (Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.1985 - 6 A 8/84 -, UPR 1986, 226 = ZfBR 1986, 84 = BRS 44 Nr. 233). Das gilt auch dann, wenn Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde/Sanierungsträger identisch sind.«

Normenkette:

BauGB § 144 ; NdsBauO § 74 Abs. 1 ; NdsBauO § 75 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin die Erteilung eines auf die planungsrechtliche Zulässigkeit beschränkten Bauvorbescheides für die Umnutzung einer Halle in mehrere Verkaufsräume verlangen kann, welche in dem Teil eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes liegt, für das die beklagte Stadt unter anderem den Ausschluss solcher Nutzungen als Sanierungsziel anstrebt.