Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Gebühren werden nicht erstattet.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Die Erinnerungsführer wenden sich gegen die Anforderung von Gerichtskosten i. H. v. 225,00 Euro.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|