Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden Tätigkeit als Voraussetzung einer Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, 34 EStG
BFH, Urteil vom 12.06.1996 - Aktenzeichen XI R 56 - Aktenzeichen 57/95
DRsp Nr. 2007/92788
Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden Tätigkeit als Voraussetzung einer Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, 34EStG
Voraussetzung einer Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, 34EStG ist, daß der Gewerbetreibende nicht nur Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine mit dem veräußerten Betriebsvermögen verbundene Tätigkeit beendet (Anschluß an die BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838).
Normenkette:
EStG §§ 16, 34; GewStG § 7;
I.
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