BFH - Urteil vom 12.06.1996
XI R 56
Normen:
EStG §§ 16, 34; GewStG § 7;
Fundstellen:
BStBl II 1996, 527
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,

Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden Tätigkeit als Voraussetzung einer Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, 34 EStG

BFH, Urteil vom 12.06.1996 - Aktenzeichen XI R 56 - Aktenzeichen 57/95

DRsp Nr. 2007/92788

Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden Tätigkeit als Voraussetzung einer Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, 34 EStG

Voraussetzung einer Betriebsveräußerung i. S. der §§ 16, 34 EStG ist, daß der Gewerbetreibende nicht nur Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine mit dem veräußerten Betriebsvermögen verbundene Tätigkeit beendet (Anschluß an die BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838).

Normenkette:

EStG §§ 16, 34; GewStG § 7;

I.