1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisenach vom 05.11.2012 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller hat das Aufgebotsverfahren nach §§ 927 BGB,
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