I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche auf Schadensersatz wegen Baumängeln geltend.
Dabei verlangte sie neben den Kosten für die Mängelbeseitigung an ihrem von der Beklagten errichteten Einfamilienhaus in B. auch Schadensersatz für eine fehlende Baugenehmigung, die für die Tätigkeit der Sachverständigen zur Mangelfeststellung verauslagten Kosten, für die Mängelbeseitigung angefallene Finanzierungskosten und zusätzliche Mietkosten für sich und ihre Mutter für zwei Monate, weil das von der Beklagten errichtete Haus verspätet fertiggestellt wurde. Insgesamt betrug ihre Klageforderung 53.619,47 DM.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|