Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der H. S. GmbH. Er macht restlichen Werklohn gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte hat sich mit mehreren Gegenforderungen gegen die Werklohnforderung verteidigt.
Das Landgericht hat der Klage weitgehend stattgegeben, die Berufung der Beklagten hatte in geringem Umfang Erfolg. Das Berufungsgericht hat die Beschwer für die Beklagte unter 60.000 DM festgesetzt. Der Senat hat die Beschwer auf über 60.000 DM festgesetzt. Mit ihrer Revision begehrt die Beklagte die Abweisung der Klage.
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