OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.12.2006 VII-Verg 54/06
Normen:
GWB § 97 Abs. 5 ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1 ; VOB/A § 26 Nr. 1 c ;
Fundstellen:
NZBau 2007, 462
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Köln - VK VOB 33/06 - 30.10.2006,
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der Kostenschätzung des Auftraggebers
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Aktenzeichen VII-Verg 54/06
DRsp Nr. 2007/6672
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der Kostenschätzung des Auftraggebers
1. Ein Angebot darf nicht nach § 25 Nr. 3 Abs. 1VOB/A wegen eines unangemessen hohen Preises von der Wertung ausgeschlossen werden, nur weil es die Kostenschätzung des Auftraggebers deutlich überschreitet. Vielmehr ist der Gesamtpreis des Angebotes in Relation zum Wert der angebotenen Leistung zu stellen. Erst wenn sich hier ein deutliches Missverhältnis einstellt, kann von einer Unangemessenheit des Preises ausgegangen werden.2. Ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 c VOB/A kann auch vorliegen, wenn Angebote, die im Rahmen der Kostenschätzung des Auftraggebers liegen, wegen formeller Fehler unberücksichtigt bleiben müssen und die verbleibenden berücksichtigungsfähigen Angebote die Kostenschätzung so erheblich überschreiten, dass die Durchführung des Projektes schon aus dem Gebot wirtschaftlicher Haushaltsführung des Auftraggebers nicht mehr vertretbar ist.
Normenkette:
GWB § 97 Abs. 5 ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1 ; VOB/A § 26 Nr. 1 c ;
Entscheidungsgründe:
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