OLG Köln - Urteil vom 18.02.2000
19 U 76/99
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 306
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 5/99

Aufklärungspflicht bei Kauf eines Baugrundstücks

OLG Köln, Urteil vom 18.02.2000 - Aktenzeichen 19 U 76/99

DRsp Nr. 2000/3452

Aufklärungspflicht bei Kauf eines Baugrundstücks

1. Bei der Bebaubarkeit eines Grundstücks handelt es sich um einen objektiv wertbildenden Faktor, der nach der Verkehrsanschauung für den anderen Vertragsteil in aller Regel von ausschlaggebender Bedeutung ist.2. Bei Vertragsverhandlungen über ein Baugrundstück spricht daher bereits der erste Anschein dafür, dass alle die Bebaubarkeit betreffenden Umstände - soweit sie dem Veräußerer bekannt sind - zur Erreichung des Vertragszwecks wesentlich und daher zu offenbaren sind.3. Die Notwendigkeit der Erteilung einer Baulast durch den Nachbarn kann für die Bebaubarkeit eines Grundstücks von entscheidender Bedeutung sein.

Normenkette:

BGB § 242 ;

Tatbestand: