... weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Beklagten durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO), wodurch die teilweise aussichtsreiche Anschlussberufung der Klägerin ihre Wirkung verlieren würde (§ 524 Abs. 4 ZPO).
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