Die Parteien streiten um Schadenersatz aus einer wirtschaftlich erfolglosen Kapitalanlageentscheidung der Kläger bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Erwerbermodells.
Der Kaufmann .... in Mönchengladbach war Eigentümer zahlreicher Immobilien, insbesondere Miethausgrundstücke, die nach seinem Ableben von dessen Nachlaßverwalter, Rechtsanwalt ...., mit Kaufverträgen vom 19.2. 1983 veräußert wurden an die ... Baubetreuungsgesellschaft mbH (Alleingesellschafter: ....) und an die "Grundstücksverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts Wohnanlagen ...." (Gesellschafter ..... zu 95 % und ..... zu 5 %), Anl. 8 und 9 zur Klage.
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