OLG München - Urteil vom 29.11.1993
26 U 4680/93
Normen:
BGB §§ 166 242 278 286 ; KWG §§ 1 10 11 32 34 ;
Fundstellen:
IBR 1996, 221
OLGReport-München 1995, 41
WM 1995, 289
Vorinstanzen:
LG München I,

Aufklärungspflicht einer Bank bei Kauf einer vollfinanzierten Eigentumswohnung durch Bankkunden und Vertretung durch Treuhänder

OLG München, Urteil vom 29.11.1993 - Aktenzeichen 26 U 4680/93

DRsp Nr. 1998/14931

Aufklärungspflicht einer Bank bei Kauf einer vollfinanzierten Eigentumswohnung durch Bankkunden und Vertretung durch Treuhänder

Zur Aufklärungspflicht einer Bank, wenn der Bankkunde den Kauf einer Eigentumswohnung voll finanzieren und sich bei der Kreditaufnahme durch einen Treuhänder vertreten läßt.

Normenkette:

BGB §§ 166 242 278 286 ; KWG §§ 1 10 11 32 34 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadenersatz aus einer wirtschaftlich erfolglosen Kapitalanlageentscheidung der Kläger bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Erwerbermodells.

Der Kaufmann .... in Mönchengladbach war Eigentümer zahlreicher Immobilien, insbesondere Miethausgrundstücke, die nach seinem Ableben von dessen Nachlaßverwalter, Rechtsanwalt ...., mit Kaufverträgen vom 19.2. 1983 veräußert wurden an die ... Baubetreuungsgesellschaft mbH (Alleingesellschafter: ....) und an die "Grundstücksverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts Wohnanlagen ...." (Gesellschafter ..... zu 95 % und ..... zu 5 %), Anl. 8 und 9 zur Klage.