Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über Altlasten eines Grundstücks
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2003 - Aktenzeichen Verg 53/03
DRsp Nr. 2004/16264
Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über Altlasten eines Grundstücks
Eine kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die sich auch als Maklerin für Gewerbegrundstücke betätigt, muß sich das Wissen aus dem hoheitlichen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung über Altlasten eines Grundstücks nicht zurechnen lassen und ist auch nicht verpflichtet, sich dieses zu Gunsten ihrer Vertragspartner zu verschaffen.